Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen hoehenarbeit-tirol.at,
Inhaber: Daniel Rechberger-Stillebacher, Hauptstraße 24, 6401 Inzing, Österreich (im Folgenden „Anbieter“ genannt)
und dem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen
Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Höhenarbeit / Industrieklettern
- Schulungen (z. B. für Sicherheits- und Seiltechnik)
- Consulting
- Personensicherung
- PSAgA-Prüfung
- Regiearbeit
- Projektabwicklung
- Handwerkliche Dienstleistungen
Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Vertrag oder Angebot.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch Auftragsbestätigung durch den Anbieter zustande.
Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Anbieter ist an Offerte 14 Kalendertage lang gebunden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug verrechnet der Anbieter die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen (9,2 % über dem Basiszinssatz der OeNB),
Mahnspesen (derzeit € 20,-) sowie nötigenfalls anfallende Inkassokosten.
5. Stornierung und Rücktritt
- Der Kunde kann bis 30 Tage vor Beginn der Leistung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
- Bei Stornierung bis 14 Tage vor Beginn der Leistung werden 50 %, bei kurzfristiger Stornierung 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
- Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Planung, Materialbestellungen) sind jedenfalls in tatsächlicher Höhe zu leisten.
- Dem Anbieter bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. bei Gefährdung der Sicherheit am Einsatzort.
- Sofern nicht eine einmalige Dienstleistungserbringung oder eine bestimmte Laufzeit vereinbart wird, wird der Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6. Leistungszeit und Mitwirkungspflichten
- Die vereinbarten Termine sind grundsätzlich verbindlich. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungsausführung erforderlichen Informationen und Zugangsmöglichkeiten rechtzeitig bereitzustellen.
- Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
7. Gewährleistung und Haftung
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
- Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Urheberrecht / Schulungsmaterialien
Alle durch den Anbieter erstellten Unterlagen, Konzepte oder Schulungsmaterialien bleiben geistiges Eigentum des Anbieters
und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
9. Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.
- Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung. Persönliche Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwendet.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
hoehenarbeit-tirol.at
Hauptstraße 24
6401 Inzing
E-Mail: hoehenarbeit.tirol@gmail.com
Web: www.hoehenarbeit-tirol.at
Stand: 26.08.2025